Auf der Grundlage der Anzeizregulierungsverordnung (ARegV) legt die Bundesnetzagentur die jährlichen Erlösobergrenzen für jedes Stromnetz fest. Stromnetzbetreiber passen entsprechend dieser Erlösobergrenzen jährlich ihre Netzentgelte neu an und sind verpflichtet diese spätestens zum 01.01. des Kalenderjahres zu veröffentlichen und somit allen Marktteilnehmern zugänglich zu machen.
Der Countdown für die vorläufigen Netzentgelte für das kommende Jahr hat bereits begonnen.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen haben wir schon jetzt mit der zeitintensiven Recherche und Aktualisierung, soweit die Daten von den Netzbetreibern zugänglich gemacht wurden, der Netzdaten begonnen.
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