Der Energiemarkt unterliegt einem rasenden Tempo an Veränderungen. Einerseits bedingt durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur und die vom BDEW erarbeiteten standardisierten Marktprozesse und Datenformate für z.B. den Lieferantenwechsel, die Abrechnung etc., welche für alle Marktteilnehmer verbindlich sind.
In knapp zwei Monaten, am 01.12.2019, ist es soweit. Die Frist für die Einführung der Mako 2020 ist abgelaufen. Mako 2020 bedeutet für uns als Dienstleister, eine Vielzahl neuer/geänderter Use-Cases z.B. Kündigung, Lieferbeginn, Messwerteübermittlung, veränderte Bilanzierungsverfahren u.a. innerhalb eines straffen Zeitfensters in unsere Anwendungen und Datenstrukturen zu implementieren und ab dem 01.12.2019 den regelkonformen Datenaustausch für all unsere Mandanten wie gewohnt sicherzustellen.
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